Die Behandlung bei mir als Ärztin unterliegt der Verschwiegenheitspflicht laut §54 Ärztegesetz.
Der Arzt und der Patient gehen jeder eigenverantwortlich einen Behandlungsvertrag ein.
Kurzarztbriefe sind kostenlos, Befunde werden gesondert in Rechnung gestellt. Das Honorar ist jeweils am Ende jeder Sitzung in Bar oder per Bankomatzahlung zu bezahlen. Eine Honorarnote wird kostenfrei zu jeder Sitzung ausgehändigt. Die Honorarhöhe wird jährlich an den aktuellen Verbraucherpreisindex und die Wirtschaftlichkeit angepasst.
Bei Terminabsagen innerhalb einer Woche vor vereinbartem Termin werden 50% des Honorars, Terminabsagen innerhalb 48 Stunden vor vereinbartem Termin oder nicht Erscheinen werden 100% des Honorars als Entschädigung in Rechnung gestellt. Sollte ein anderer Patient diesen Termin einnehmen, erfolgt keine Verrechnung der Entschädigung.
Ausgenommen von dieser Regelung sind medizinische Notfälle oder Krankheiten (nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung).
Gültig ab April 2023